
Der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle — offiziell Verordnung (EU) 2025/40 — ist die bedeutendste Überarbeitung des europäischen Verpackungsrechts seit 30 Jahren. Mit einer vollständigen Antragsdatum für PPWR: 12. August 2026Alle Hersteller, Importeure und Händler, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen diese Vorschriften einhalten. Es gibt keine nationale Umsetzung, keine Übergangsfrist und keine länderspezifischen Unterschiede: Ein einheitliches Regelwerk gilt gleichzeitig in allen 27 Mitgliedstaaten.
Bei XIFA-GruppeWir haben gewebte Polypropylen-Verpackungen hergestellt — FIBC-Schüttgutsäcke, PP-Gewebesäcke, BOPP-laminierte Beutel, Und Ventilbeutel Seit 1998 bedienen wir Kunden in ganz Europa, Südamerika und den globalen Industriemärkten. Dieser Leitfaden bietet Ihnen eine detaillierte Aufschlüsselung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, geschrieben aus der Perspektive eines Verpackungsherstellers.
Der PPWR 2025/40 Sie ersetzt die Richtlinie 94/62/EG, die fast 30 Jahre lang in Kraft war. Der alte Rahmen war eine Richtlinie – jeder Mitgliedstaat verfasste seine eigene nationale Umsetzung, wodurch ein Flickenteppich an Regeln entstand. Europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung ist eine Verordnung, die ohne lokale Umsetzung direkt und identisch in der gesamten EU gilt.
Das PPWR-Programm ist stufenweise umgesetzt. Nicht alle Verpflichtungen fallen auf den 12. August 2026 – es ist daher unerlässlich, zu wissen, welche Verpflichtungen wann gelten, um Prioritäten setzen zu können.
| Frist | Verpflichtung |
| 12. August 2026 | Schwermetallgrenzwerte · PFAS-Beschränkung (Lebensmittelkontakt) · EU-Konformitätserklärung · Konformitätsbewertungsverfahren |
| 12. August 2028 | Harmonisierte Kennzeichnung (Materialzusammensetzung, Sortierhinweise) |
| 1. Januar 2030 | Design für Recyclingfähigkeit (DfR) · Schwellenwerte für Recyclinganteil · Verpackungsminimierung · EPR-Gebühren abhängig von der Recyclingqualität |
| ab 2030 | Wiederverwendungsquoten · Erhöhung der Recyclinganteile bis 2040 |

Der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EPR) Hersteller müssen sich in jedem Mitgliedstaat registrieren, in dem die Verpackung erstmals in Verkehr gebracht wird. Es gibt keine einheitliche EU-weite EPR-Nummer – die bestehenden nationalen Systeme (Deutschlands LUCID, Frankreichs Citeo, die Niederlandes Afvalfonds) bleiben bestehen und werden schrittweise harmonisiert.
Für Hersteller außerhalb der EU, die nach Europa exportieren, fallen die EPR-Verpflichtungen in der Regel dem EU-Importeur als „Hersteller“ zu. Wenn chinesische Hersteller direkt an EU-Endverbraucher verkaufen – auch über Marktplattformen wie Amazon – müssen sie unter Umständen einen EPR-Beauftragten benennen. EU-Bevollmächtigter zur Abwicklung von Registrierung, Berichterstattung und Gebührenzahlung. Amazon hat bereits in neun wichtigen EU-Märkten EPR-Registrierungsnummern verlangt.
Ein oft übersehener Vorteil für Käufer, die von Herstellern mit integriertem ERP-SystemDie Einhaltung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) erfordert präzise Verpackungsdaten in Echtzeit – Materialart, Stückgewicht und Versandmenge pro Markt. Die XIFA Group nutzt ein internes ERP-System, das Produktions- und Versanddaten zentralisiert. Dadurch können wir die exakten Verpackungsgewichts- und Volumendaten extrahieren, die EU-Importeure für ihre nationalen EPR-Meldungen und Gebührenberechnungen benötigen. Dies vermeidet den üblicherweise die Einreichung von Meldungen verzögernden Abstimmungsprozess.
Ab 2030 Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) werden nach dem Recyclinggrad gestaffelt.Verpackungen der Klassen A oder B werden mit niedrigeren Gebühren belegt, wodurch ein direkter finanzieller Anreiz geschaffen wird, jetzt in recyclingfähige Designs zu investieren.

FIBC-Big-Bags: Branchenanalyse vorgestellt bei Interpack 2026 Laut EFIBCA fallen typische industrielle FIBC-Anwendungen voraussichtlich nicht unter die verpflichtende Wiederverwendung von Transportverpackungen. Die Grenzwerte für Schwermetalle, die Anforderungen der Konformitätserklärung (DoC) und die Beschränkungen für lebensmitteltaugliche PFAS gelten jedoch uneingeschränkt. Käufer sollten bis August aktualisierte technische Dokumentationen von den Herstellern anfordern.
PP-Gewebesäcke: Polypropylen ist von Natur aus recycelbar und erfüllt daher die Anforderungen der PPWR-Richtlinien. Verbundkonstruktionen (PP + PE, PP + Aluminium) werden im Rahmen der bis Januar 2028 veröffentlichten Kriterien für recycelbares Design (DfR) verstärkt geprüft. Hersteller, die recyceltes Polypropylen (PCR) anbieten, werden dadurch einen klaren Vorteil haben. EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – Ziele für den Recyclinganteil.
BOPP-laminierte Beutel: Für Verbraucherverpackungen gelten die strengsten Anforderungen. BOPP-Säcke für Reis, Mehl und Futtermittel müssen ab sofort die PFAS-Grenzwerte einhalten. Eine harmonisierte Kennzeichnung – einschließlich Materialzusammensetzung und Sortierhinweise – gilt ab August 2028. Mehrschichtige Verpackungen sollten bereits jetzt auf ihre Recyclingfähigkeit geprüft werden.
Ventiltaschen: Vorbehaltlich der Schwermetallbeschränkungen und der Anforderungen des Department of Conservation (DoC) ab August 2026. Papier-PP-Verbundkonstruktionen müssen gemäß künftigen delegierten Rechtsakten des Department of Regulatory Affairs (DfR) bewertet werden.
Das Werk der XIFA Group im Kreis Cangnan, Wenzhou – Chinas anerkanntem Zentrum für PP-Gewebeverpackungen – erstreckt sich über 72.000 m² und beschäftigt mehr als 800 Mitarbeiter. Das Anlagevermögen beträgt 250 Millionen RMB. Unsere ISO-basierten Qualitätssysteme mit QR-Code-basierter Chargenrückverfolgbarkeit werden durch ein integriertes System unterstützt. ERP-SystemSie bilden dieselbe Infrastruktur, die auch die PPWR-Konformitätsdokumentation stützt. Während viele Lieferanten auf manuelle Aufzeichnungen angewiesen sind, liefert unser ERP-System strukturierte, revisionssichere Daten zu Materialzusammensetzung, Produktionschargen und Versandmengen – genau das, was für die technischen PPWR-Dokumente und die EPR-Berichterstattung erforderlich ist.
Für Kunden, die FIBC-, PP-, BOPP- oder Ventilsäcke für EU-Märkte beschaffen, bieten wir Folgendes an:
Unser Engagement für den europäischen Markt ist groß. Unser erfahrenes Vertriebsteam bietet einen außergewöhnlichen Kundendienst, und wir setzen alles daran, langfristige Beziehungen aufzubauen. Ausstellung ist eine perfekte Gelegenheit, um zu besprechen, wie wir ein zuverlässiger Partner in Ihrer Lieferkette werden können.
Kontaktieren Sie die XIFA Group unter [email protected] oder besuchen Sie xifagroup.com um die technische Dokumentation, die Produktspezifikation und die Unterstützung bei der Einhaltung der PPWR-Vorschriften für Ihre EU-Marktaufträge zu besprechen.
Für die meisten industriellen Anwendungen von FIBCs wird keine verpflichtende Wiederverwendung erwartet. Stoffbeschränkungen, DoC-Anforderungen und EPR-Verpflichtungen gelten weiterhin.
Nein. Die Registrierung ist länderspezifisch. Bestehende nationale Systeme bleiben im Rahmen des PPWR-Gesetzes weiterhin in Kraft.
Minimum Ziele für recycelten Inhalt für Kunststoffverpackungen ab dem 1. Januar 2030, mit steigenden Kosten bis 2040.
Materialzusammensetzungsdaten, Schwermetallprüfberichte, Chargenrückverfolgbarkeitsaufzeichnungen und ein Entwurf einer EU-Konformitätserklärung.
Der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle — offiziell Verordnung EU 2025/40 — trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt uneingeschränkt ab 12. August 2026 Die Regelungen gelten gleichzeitig in allen 27 Mitgliedstaaten. Eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich, d. h. die Bestimmungen sind identisch, egal ob Sie nach Deutschland, Frankreich oder Griechenland liefern. Für Käufer, die FIBC-, PP-Gewebe- oder BOPP-Säcke für den europäischen Markt beziehen, gilt diese Frist ab sofort.
Der EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle – Ziele für den Recyclinganteil Die Gebühren für Kunststoffverpackungen beginnen am 1. Januar 2030, doch die Bereitschaft der Lieferanten ist bereits jetzt entscheidend. Ab 2030 werden die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nach dem Recyclinggrad gestaffelt – Verpackungen mit höherem Recyclinganteil werden günstiger berechnet. Käufer, die sich an Lieferanten binden, die bereits PCR-kompatible PP-Linien entwickeln, sollten sich einen Vorteil verschaffen. Verordnung 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle Durch die Implementierung dieses Frameworks lassen sich spätere, kostspielige Lieferantenwechsel vermeiden. Die Anforderung einer dokumentierten PCR-Integrationsfähigkeit ist heute ein sinnvoller Vorqualifizierungsschritt.
Der Zeitplan für die Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen Die Umstellung erfolgt in drei Phasen. August 2026: Stoffbeschränkungen, EU-Konformitätserklärung und Konformitätsbewertung treten in Kraft. August 2028: Harmonisierte Kennzeichnung – Materialzusammensetzungskennzeichnungen und Hinweise zur Sortierung für Verbraucher – wird verpflichtend, insbesondere für BOPP und Mehrschichtkonstruktionen. Januar 2030: Die Recyclingfähigkeitsklassen und Schwellenwerte für Recyclinganteile gelten, und die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) spiegeln die Recyclingfähigkeit wider. EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWR Inkrafttreten für jede Welle ist fest und in allen Mitgliedstaaten einheitlich.
Der Europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung Die Verpflichtungen richten sich nach der Marktrolle, nicht nach dem Standort. Erscheint der Name oder die Marke eines chinesischen Herstellers auf Verpackungen für die EU, muss dieser eine Konformitätserklärung ausstellen und die entsprechenden technischen Unterlagen vorhalten. EU-Importeure fordern zunehmend strukturierte Lieferantendaten – Materialzusammensetzung, Schwermetallanalysen und Liefermengen pro Markt – für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Bei der XIFA Group zentralisiert unser ERP-System diese Daten über alle Produktionschargen hinweg, sodass Käufer die für die nationale Registrierung in Deutschlands LUCID, Frankreichs Citeo oder anderen Systemen erforderlichen Daten ohne Verzögerung abrufen können. Für Käufer, die … EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle PPWR Bereitschaft und die Überprüfbarkeit von Lieferantendaten sind mittlerweile eine Grundvoraussetzung.


